TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Präambel

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen
bestimmen die Regeln und Voraussetzungen für die Teilnahme am „MEDICE Health Family Startup Day 2024“.

 

§1 Definitionen

„Idee“ meint die durch die Teilnehmer dem Veranstalter, der Jury und dem Publikum präsentierten Geschäftsmodelle.

„Teilnehmer/in“ meint alle natürlichen und juristischen Personen sowie sonstigen Gesellschaften, die am MEDICE Health Family Startup Day teilnehmen.

„Einreichung“ meint die Übermittlung von Informationen über den Teilnehmer und die Idee an den Veranstalter sowie im Rahmen des Events die Offenbarung von solchen Informationen gegenüber der Jury und dem Publikum.

„Pitch“ meint die Präsentation der Idee und Beantwortung von Fragen dazu von Jury und Publikum während des Event.

„Event“ meint das vor Ort – Medice Allee 1, 58638 Iserlohn – organisierte Event im Rahmen des MEDICE Health Family StartUP Days 2024.

„Gewinner“ ist der Teilnehmer, der vor Abschluss des Events durch die Entscheidung der Jury vom Veranstalter prämiert wird.

„Inhalte“ meint alle Ideen, Know-How, Ansätze, Lösungen, Prozesse, Methoden, Techniken, Konzepte und Verfahren, Daten, Mockups, Computerprogramme und Software, Quellcodes, Algorithmen, Prototypen und Muster, Zeichnungen, patentfähige und nicht patentfähige Erfindungen und sonstige Dokumente/Dokumentationen, Berichte und Unterlagen, sowie Designs, die durch die jeweiligen Teilnehmer/innen eingereicht und/oder im Rahmen des Events präsentiert werden.

„Schutzfähige Inhalte“ meint alle durch besondere Gesetze (insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmustergesetz) potenziell schutzfähigen Inhalte.

„Veranstalter“ des MEDICE Health Family StartUP Days ist die MediVentures GmbH, Medice Allee 1 58638 Iserlohn, Deutschland.

„Verbundene Unternehmen“ sind alle gem. § 15 AktG mit dem Veranstalter verbundenenUnternehmen, einschließlich der MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG und deren verbundenen Unternehmen.

§2 Geldprämie

(1)  Der Gewinner hat Anspruch auf die Geldprämie nach § 2 (3). Ein Anspruch auf Ermittlung eines Gewinners besteht nicht.

(2) Der Veranstalter kann die Geldprämie an den Gewinner erst übermitteln, nachdem diese allenot- wendigen Daten (insbesondere Name, Adresse und Bankverbindung) an den Veranstalterübermittelt Die Daten müssen nach der Gewinnbenachrichtigung innerhalb von 90 Tagenübermittelt werden. Bei Überschreitung dieser Frist behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinn nicht auszubezahlen. Wenn der Gewinner eine juristische Person ist, wird die Geldprämie ausschließlich auf das Firmenkonto überwiesen.

(3) Die Geldprämie beläuft sich auf 7.500 €. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, weitere Preise auszuloben. Soweit die Geldprämie der Umsatzsteuer unterliegt, versteht sich deren Betrag zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

§ 3 Regelungen über die Teilnahme

(1) Die Teilnahme am MEDICE Health Family StartUP Day ist kostenfrei. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Zur persönlichen Teilnahme am Event berechtigt sind nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt

(3) Auf der Bühne darf jeder Teilnehmer maximal durch zwei Personen vorgestellt werden.

(4) Das Event ist auf maximal fünf Teilnehmer beschränkt.

(5) Die Anmeldung für das Event erfolgt via Anmeldeformular auf der Website: https://medice-startup-day.de/bewerben/

(6) Anmeldeschluss für das Event ist der Ablauf des 03.2024.

§ 4 Ablauf, Anmeldephase, Pitchday und Bewertungskriterien

(1) Der MEDICE Health Family StartUP Day unterteilt sich in folgende Abschnitte:

  • Anmeldephase vom 02.2024 00.00 Uhr bis Ablauf des 24.03.2024.
  • Vorauswahl von Teilnehmern für das Event durch den Veranstalter
  • Das Event mit folgendem Ablauf:
    • Pitch der IDEEN am 04.2024 im Rahmen des Events vor Ort
    • Bekanntgabe des GEWINNERS am Nachmittag des 04.2024

(2) Anmeldephase

a) Alle Anmeldungen müssen den Anforderungen auf der MEDICE Health Family StartUP Day Landingpage https://medice-startup-day.de/startup/ entsprechen. Der Veranstalter behält sich vor, diese Anforderungen zu ändern.

b) Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, im Anmeldeformular wahrheitsgemäße Angaben zu machen und eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben. Der Veranstalter wird Terminpläne, Änderungen, Hinweise und wichtige Informationen den Teilnehmern/innen in der Regel per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Teilnehmer/innen sind dafür verantwortlich, das Eingangspostfach der angegebenen E-Mail-Adresse regelmäßig zu überprüfen. Im Falle einer unzustellbaren E-Mail ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

c) Die Auswahl der für das Event qualifizierten Teilnehmer/innen nach Abschluss der Anmeldephase erfolgt durch den Veranstalter auf Basis der eingereichten Informationen.

d) Teilnehmer/innen, die sich mit ihrer Anmeldung für das EVENT qualifiziert haben, erhalten bis spätestens zumAblauf des 04.2024 eine Mitteilung per E-Mail, die sie zur Teilnahme am MEDICE Health Family StartUP Day berechtigt. Teilnehmer/innen müssen auf die Mitteilung bis spätestens zum Ablauf des 11.04.2024 per E-Mail reagieren und ihre Teilnahme am Event unter Angabe der teilnehmenden Personen verbindlich zusagen.

e) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die für die Teilnahme am Event ausgewählt wurdenund bis Ablauf des 04.2024 keine Rückmeldung an den Veranstalter gegeben haben, vomEvent auszuschließen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, an der Stelle einesausgeschlossenen Teilnehmers einen anderes Teilnehmer für die Teilnahme am Event zu benennen.

f) Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Der Veranstalter behält sich vor, das Event ohne Absage von Gründen abzusagen oder zu verschieben.

(3) Vorbereitung und Ablauf des Event

a) Das Event findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Die Pitches dürfen auch in englischer Sprache präsentiert werden. Fragen der Jury und des Publikums dürfen in englischer Sprache beantwortet werden.

b) Die für das Event zugelassenen Teilnehmer sind berechtigt, weitere Unterlagen zur Idee (z.B. ein aktualisiertes Pitchdeck) vor Beginn des Event beim Veranstalter einzureichen. Alle Unterlagenmüssen in den üblichen digitalen Formaten (z.B. PDF, PPTX) eingereicht Alle Unterlagenmüssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden

c) Der Veranstalter wird den zugelassenen Teilnehmern rechtzeitig Informationen zu Anreise und Ablauf des Events zukommen lassen. Die Reihenfolge der Pitches bestimmt der Veranstalter.

d) Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt am Nachmittag des 24.04.2024.

§ 5 Rechte an eingereichten und erarbeiteten schutzfähigen Inhalten

(1) Der/die Teilnehmer/in sichert/n zu, Inhaber/in von möglichen Rechten an seinen/ihrenvorbestehen- den und eingereichten schutzfähigen Inhalten zu Ebenfalls sichert/n der/dieTeilnehmer/in zu, dass an den schutzfähigen Inhalten keine Rechte Dritter bestehen oder der Teilnehmer zur Nutzung berechtigt ist und diese Inhalte keine sonstigen durch das Gesetzgeschützten Rechtspositionen verletzten. Sollten eingereichte schutzfähige Inhalte ganz oderteilweise aus schutzfähigen Inhalten Dritter bestehen, so wird/werden der/ die Teilnehmer/in diesrechtzeitig vor Teilnahme in Textform mitteilen. Der/die Teilnehmer/in sichert/ sichern für alle eingereichten schutzfähigen Inhalte zu, dass das Recht am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte beachtet wurden und etwaige erforderliche Einverständniserklärungen Dritter eingeholt wurden.

(2) An den eingereichten schutzfähigen Inhalten räumt/räumen der/die Teilnehmer/in dem Veranstalter und dessen Verbundenen Unternehmen ein für die Dauer und Zwecke des Events beschränktes, kostenfreies, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein.

(3) Alle Rechte an schutzfähigen Inhalten, die der/die Teilnehmer/in im Rahmen des Events neu ge- schaffen hat (kurz: „Arbeitsergebnisse“), stehen ausschließlich diesem/dieser Teilnehmer/in zu.

(4) Der Veranstalter, die Jury, das Publikum, die Teilnehmer sowie die vom Veranstalter hinzugezogenen Dienstleister unterliegen im Verhältnis zu den (anderen) Teilnehmern keinen Geheimhaltungsverpflichtungen. Die jeweiligen Teilnehmer sind daher im eigenen Interesse gehalten, schutzfähige Inhalte vor deren Offenbarung im Bewerbungsverfahren oder im Event zu schützen, so nicht ohnehin bereits ein Schutz besteht. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, in ihren Unterlagen und Präsentationen grundsätzlich keine vertraulichen Informationen zu offenbaren. Den Teilnehmern am Event steht es frei, mit individuellen Gesprächspartnern auf dem Event Regelungen zur Geheimhaltung zu treffen.

§ 6 Einwilligung in Aufnahmen des/der Teilnehmers/Teilnehmerin

(1) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Fotografien, Screen- shots,Audio- und Videoaufnahmen („Aufnahmen“) seiner/ihrer Person Der/die Teilnehmer/inräumt dem Veranstalter das Recht ein, diese Aufnahmen unentgeltlich zu nutzen und zu verwerten.Der/ die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufzeichnungen zum Zweckeder Doku- mentation des MEDICE Health Family StartUp Days durch den Veranstalter und dessen Verbundenen Unternehmen gespeichert und genutzt werden, ebenso wie zu Marketingzwecken für Folgeveranstaltungen. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und örtlich unbegrenzt und umfasst insbesondere die Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, dieZurverfügungstellung   auf Abruf, die öffentliche Wiedergabe, das Senderecht, das Bearbeitungsrechtund das Werberecht in allen digitalen Kommunikationsmedien (Presse, Intranet, Internet – z.B.Internetauftritt der Gesellschaf- ten, Facebook, Twitter, YouTube, LinkedIn, Xing, Instagram). DieRechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung inVerbindung mit anderen Werken.

(2) Der/die Teilnehmer/in verzichtet auf seine/ihre Namensnennung, ist jedoch mit derNennung des Namens in Verbindung mit den Unterlagen oder Aufnahmen

(3) Der/die Teilnehmer/in verzichtet ausdrücklich auf jedes Recht auf Vergütung oder andereRechte an Bildern, auf denen er/sie abgebildet ist, oder Kopien

§ 7 Freistellung

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter auf erstes An- fordernfreizustellen, die diese gegenüber dem Veranstalter geltend machen, weil der/die Teilnehmer/in schuldhaft gegen eine der in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Pflichten oder gesetzliche Vorschriften verstoßen hat.

§ 8 Rechte des Veranstalters

(1) Der Veranstalter und dessen Verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor,Teilnehmer/innen, die schuldhaft die vorliegenden Bedingungen verletzen, mit sofortiger Wirkung und ohne Kompensation vom MEDICE Health Family StartUp Day auszuschließen. Das schließt die Ausübung des Hausrechts mit ein.

(2) Sollte die Durchführbarkeit des Events gefährdet sein, so behält sich der Veranstalter jederzeit das Recht vor, das Event

a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen,

b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder

c) das Event vorzeitig zu beenden.

Die Beurteilung der Durchführbarkeit der Veranstaltung sowie die Wahl der vorgenannten Abhilfemaßnahmen stehen im Ermessen des Veranstalters.

Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung i.S.v. § 8 (2) c) erfolgt keine Prämierung (§ 2) der bis dahin von den Teilnehmern/ innen erarbeiteten Beiträge.

§ 9 Vertrauliche Informationen

(1) Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich – auch über den Event hinaus – erkennbar vertrauliche Betriebs- und Geschäftsinformationen des Veranstalters und der mit ihm Verbundenen Unternehmen, die ihm/ihr im Rahmen des MEDICE Health Family StartUp Days bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder selbst zu verwenden.

(2) Die Verpflichtung nach 9 (1) gilt nicht, soweit die Informationen

  • dem/der Teilnehmer/in zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt sind;
  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits offenkundig, d.h. veröffentlicht oder allgemein zugänglich sind, oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung durch den/die Teilnehmer/in offenkundig werden;
  • von dem/der empfangenden Teilnehmer/in unabhängig und ohne die Nutzung der Informationen des Veranstalters entwickelt wurden; oder
  • aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung Dritten zugänglich gemacht werden müssen. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in den Veranstalter unverzüglich zu informieren.

 

§ 10 Datenschutzhinweise

  • Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Registrierung angegebenen Daten des/der Teil- nehmer/in erfolgt für die Dauer des Wettbewerbs und dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Wettbewerbs und der Gewinnabwicklung. Sämtliche Daten werden nach erfolgter Abwicklung des Wettbewerbs und dessen Beendigung gelöscht.
  • Es steht jedem/jeder Teilnehmer/in jederzeit frei, seine/ihre Teilnahme am Wettbewerb und damit die Speicherung und Verwendung seiner Daten zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an info@medice-startup-day.de. Mit der Löschung der Daten sind sowohl die Teilnahme am MEDICE Health Family StartUp Day als auch ein möglicher Gewinn ausgeschlossen.
  • Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung ersichtlich.

§ 11 Haftung

  • Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Weiter haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrau- en darf. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit sie aufgrund einer vorsätzlichen oder groben Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung des Veranstalters aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Schaden, den beide Parteien bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannten oder kennen mussten.
 

§ 12 Schlussbestimmung

  • Diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  • Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollten diese Teilnahmebedingungen eine oder mehrereLücken aufweisen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle derungültigen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen gilt eine solche Bestimmung alsvereinbart, wie sie die Parteien nach dem von ihnen mit diesem Vertrag verfolgten wirtschaftlichen Zweck getroffen hätten, hätten sie den entsprechenden Punkt bedacht.

Mit der Anmeldung zum Event erkennt das Team die Teilnahmebedingungen an.